Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tontechnik Zürich GmbH

Stand: 16. September 2026

1. Einleitung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Tontechnik Zürich GmbH, Badenerstrasse 21, 8004 Zürich, Schweiz (nachfolgend «Tontechnik Zürich GmbH», «wir» oder «uns»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Kunden») im Zusammenhang mit der Erbringung von Tonstudio- und Audiodienstleistungen.

Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen, der Annahme eines Offerts, der Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder der Zahlung einer Rechnung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Tontechnik Zürich GmbH, insbesondere für Recording für Musik und Gesang, Mixing und Mastering, Voice-over- und Sprachaufnahmen, Podcast-Produktion, Songwriting- und Produktionssupport sowie Audiopostproduktion für Film und Werbung.

2. Leistungsumfang

Die Tontechnik Zürich GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Recording-Studio und Audioproduktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.

  • Recording für Musik und Gesang: Aufnahme von Gesang, Instrumenten und sonstigen Audioquellen in unseren Räumlichkeiten oder nach Vereinbarung an externen Orten.
  • Mixing und Mastering: Bearbeitung, Mischung und klangliche Endabstimmung von Audiomaterial.
  • Voice-over- und Sprachaufnahmen: Produktion von Sprachaufnahmen für kommerzielle, redaktionelle oder private Zwecke.
  • Podcast-Produktion: Aufnahme, Bearbeitung und technische Vorbereitung von Podcast-Episoden.
  • Songwriting- und Produktionssupport: Kreative und technische Unterstützung bei der Entwicklung musikalischer Werke und Produktionen.
  • Audiopostproduktion für Film und Werbung: Schnitt, Sounddesign, Synchronisation, Mischung und sonstige Nachbearbeitung von Audioinhalten für audiovisuelle Medien.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Tontechnik Zürich GmbH keinen bestimmten künstlerischen oder kommerziellen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Tontechnik Zürich GmbH.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.

  • Der Kunde stellt sicher, dass angelieferte Inhalte technisch verwendbar und frei von Schäden, Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an übergebenen Texten, Musikwerken, Aufnahmen, Marken, Logos, Bildern und sonstigen Inhalten verfügt.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass Aufnahmen, Mitwirkungen oder Anweisungen rechtzeitig erscheinen bzw. erteilt werden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  • Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Vorgaben, Referenzen und technischen Spezifikationen mitzuteilen, insbesondere bei Sendefassungen, Plattformanforderungen oder Formatvorgaben.
  • Der Kunde hat sich an die Hausordnung, Sicherheitsvorgaben und Anweisungen des Studio-Personals zu halten.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

Der Kunde haftet dafür, dass durch die von ihm beauftragten Inhalte oder Vorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden.

4. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusive allfälliger gesetzlicher Abgaben.

  • Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innert 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • Wir sind berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere bei grösseren oder längerfristigen Projekten.
  • Zusatzleistungen, Mehrarbeiten, Nachkorrekturen oder projektbedingte Mehraufwände, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie gesetzlich zulässige Verzugszinsen und weitere Betreibungskosten geltend gemacht werden.

Eine Verrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben allfällige gelieferte Dateien, Master, Stems oder sonstige Arbeitsergebnisse unser Eigentum bzw. unter unserem Vorbehalt der Rechte, soweit gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart.

5. Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen

Terminbuchungen, Studio-Slots und projektbezogene Reservierungen sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung hat schriftlich zu erfolgen.

  • Bei Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können bereits geleistete Anzahlungen oder Reservierungsgebühren nach unserem Ermessen teilweise angerechnet oder gutgeschrieben werden, sofern keine erheblichen Vorleistungen erbracht wurden.
  • Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann die Tontechnik Zürich GmbH den vollen oder einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars verlangen.
  • Bereits erbrachte Leistungen, individuell angefertigte Arbeiten, vorbereitete Sessions und reservierte Studiozeiten werden grundsätzlich nicht rückerstattet.
  • Eine Rückerstattung kommt nur in Betracht, wenn die Leistung nachweislich und ausschliesslich aufgrund eines von uns zu vertretenden wesentlichen Mangels nicht erbracht werden konnte.

Bei projektbezogenen Aufträgen können abweichende Stornobedingungen vereinbart werden; diese gehen den vorliegenden Regelungen vor, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

6. Haftungsbeschränkung

Die Tontechnik Zürich GmbH haftet für Schäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, soweit das anwendbare Recht keine weitergehende Haftung vorsieht.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsverzögerungen, Rufschädigung oder wirtschaftliche Folgeschäden ausgeschlossen.

Wir übernehmen keine Haftung für:

  • Fehler, Unterbrechungen oder Qualitätsmängel, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind;
  • technische Störungen ausserhalb unseres Einflussbereichs;
  • den Inhalt, die Rechtmässigkeit oder die Nutzbarkeit der vom Kunden gelieferten Materialien;
  • die Kompatibilität von gelieferten Dateien mit Systemen, Plattformen oder Drittsoftware, sofern nicht ausdrücklich vereinbart;
  • Verluste oder Beschädigungen an vom Kunden mitgebrachten Gegenständen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt.

Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sorgfältig zu prüfen. Eine Freigabe durch den Kunden gilt als Anerkennung der freigegebenen Fassung.

7. Geistige Eigentumsrechte

Sämtliche Rechte an vorbestehenden Konzepten, Verfahren, Templates, Arbeitsmethoden, Plug-ins, Presets, Know-how und betrieblichen Unterlagen verbleiben bei der Tontechnik Zürich GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung gehen Nutzungsrechte an speziell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Bezahlung und nur im vereinbarten Umfang auf den Kunden über.

  • Ohne ausdrückliche Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  • Eine Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, kommerzielle Mehrfachnutzung oder Übertragung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit die Rechte nicht bereits vertraglich eingeräumt wurden.
  • Rohdaten, Projektdateien, Sessions und ungenutzte Vorarbeiten bleiben, soweit nicht anders vereinbart, bei der Tontechnik Zürich GmbH.

Der Kunde sichert zu, dass durch seine Inhalte, Referenzen und Weisungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Tontechnik Zürich GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Verletzung entstehen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

Wir sind berechtigt, auf eine Urheberschaft oder Mitwirkung im üblichen geschäftlichen Rahmen hinzuweisen, sofern keine entgegenstehende schriftliche Vereinbarung besteht.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die Tontechnik Zürich GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Erbringung unserer Leistungen oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist.

Personenbezogene Daten können insbesondere Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Kommunikationsinhalte, Projektangaben sowie gegebenenfalls Audioaufnahmen enthalten.

  • Daten werden vertraulich behandelt und nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine Einwilligung vorliegt.
  • Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an uns berechtigt ist.
  • Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können in einer separaten Datenschutzerklärung enthalten sein; diese bleibt ergänzend anwendbar.

Soweit im Rahmen von Projekten Aufnahmen mit identifizierbaren Personen erstellt werden, hat der Kunde die erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Brand, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Pandemien, Lieferkettenstörungen, schwerwiegende technische Ausfälle, Cyberangriffe sowie vergleichbare, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als angemessen an, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt wird.

10. Änderungen der Bedingungen

Die Tontechnik Zürich GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Für bereits bestätigte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung anwendbaren AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Setzt der Kunde die Zusammenarbeit nach Inkrafttreten geänderter AGB fort, gelten die neuen AGB als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Tontechnik Zürich GmbH findet ausschliesslich schweizerisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen, soweit deren Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Schweiz.

12. Kontaktinformationen

Tontechnik Zürich GmbH

Badenerstrasse 21
8004 Zürich
Schweiz

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 44 587 29 63

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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